Maßnahmen für Nachhaltige Veranstaltungen

  1. Startseite
  2. Tatenbank
  3. Maßnahmen für Nachhaltige Veranstaltungen

Unsere Maßnahmen und Exkurse sind in folgende Handlungsfelder eingeteilt:

Illustrationen: Lena Schaffer

Hier findet ihr alle Maßnahmen aus unserer Checkliste für nachhaltige Veranstaltungen – inklusive Exkurse mit weiterführenden Links zusätzlichen Informationen. Nutzt die Filter, um passende Themen für euch zu finden!

Filtern nach:

Zurücksetzen
Zurücksetzen
Zurücksetzen
Gastronomie: Mehrweg & Verpackung

Spülmobile und Spülmaschinen werden mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln betrieben und sind an feste Abwassersysteme angeschlossen.

Spülstraßen können in unterschiedlichem Umfang auf Veranstaltungen eingesetzt werden. Im kleinen Format kann eine Spülstraße aus einem Abfalleimer, einem Spülbecken, einem Becken mit klarem Wasser und einer Stelle zum Abtropfen bestehen. Wenn Veranstaltungsgäste ihr Geschirr selbst abspülen, unterstützt ein klares Kommunikationskonzept die Nutzung dieser Spülstraße.

Eine weitere (kleinräumige) Möglichkeit ist es, eine Küche am Veranstaltungsort mit (Industrie-)Geschirrspüler zu nutzen, das spart im Vergleich zum Selbstspülen ordentlich Energie! Wenn Mehrweggeschirr in größerem Umfang eingesetzt wird, kann auch ein Spülmobil gemietet werden, in dem ein Geschirrspüler verbaut ist.

Die kleineren Geschirrmobile, die in Hamburger Raum verfügbar sind, sind für Veranstaltungen mit bis zu 180 Gästen geeignet. Das Geschirrmobil muss an die Strom-, Frischwasser- und Abwasserversorgung angeschlossen werden. Es gibt darüber hinaus Dienstleister*innen, die auch große mobile Spülcontainer für Veranstaltung mit mehreren Tausend Gästen bereitstellen können.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Gastronomie: Konsumverhalten

Lebensmittelabfälle werden vermieden.

Übriggebliebene Lebensmittel am Ende des Veranstaltungstags zu spenden, z.B. an Tafeln, ist leider mit Herausforderungen verbunden, weshalb nur wenige Caterer sich dazu entschließen.

Die größte Hürde bildet das Produkthaftungsgesetz, welches besagt, dass Hersteller von Speisen auch nach der Weitergabe noch für eventuelle Erkrankungen, die auf den Verzehr der Speisen zurückgeführt werden können (z.B. durch Verunreinigung oder Nichteinhaltung der Kühlkette) haftbar sind. Die Empfänger*innen können den Hersteller selbst durch einen Haftungsauschluss nicht vollständig von der Haftung entbinden. Des Weiteren dürfen nur die folgenden Lebensmittel überhaupt gespendet werden:

  • ungeöffnete oder unverarbeitete Lebensmittel mit gültigem Mindeshaltbarkeitsdatum
  • nicht zubereitetes Obst und Gemüse
  • gekühlte oder Tiefkühl-Lebensmittel (bei Einhaltung der Kühlkette)
  • Backwaren mit gültigem Mindeshaltbarkeitsdatum
  • zubereitete Speisen, wenn sie noch frisch aus der Küche kommen oder von Fachpersonal ausgegeben wurden und somit keinen direkten Kontakt mit Gästen hatten

Speisen, die bereits ausgegeben wurden oder mit Gästen in Kontakt gekommen sind, eignen sich grundsätzlich nicht zur Weitergabe! (Weitere Informationen bietet dieses Fact Sheet des Umweltbundesamts für Caterer.)

Die zu spendenden Lebensmittel müssen dabei in lebensmittelechten Verpackungsmaterialien und hygienisch einwandfreie weitergegeben werden (z.B. durch die Verwendung von Einweghandschuhen). Die Tafel empfiehlt außerdem, die Transportbehältnisse eindeutig zu beschriften (Inhalt, Haltbarkeit, Lagerbedingungen, Kühltemperaturen, Allergene). Den damit verbundenen Aufwand scheuen die meisten Caterer, da sie ihr Fachpersonal dafür entlohnen müssten.

Einen guten Überblick über alle rechtlichen Bestimmungen, die bei Lebensmittelspenden zu beachten sind, bietet dieser Leitfaden des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die DEHOGA hat einen aufschlussreichen Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten für Caterer herausgegeben. Sollen Lebensmittel am Ende der Veranstaltung oder des Veranstaltungstages gespendet werden, lohnt es sich, den Bedarf und die logistischen Möglichkeiten der Empfängerorganisation(en) wie z.B. der Hamburger Tafel im Vorfeld abzuklären.

Eine weitere Möglichkeit, Lebensmittelreste vor der Biotonne zu bewahren ist, Mitarbeiter*innen und Gästen zu erlauben, übriggebliebene Speisen vom Buffet mitzunehmen. Dafür gibt es z.B. die “Beste Reste Box”. Leider besteht aber auch hier die Hürde, dass der Caterer für das mitgenommene Essen haftbar bleibt, sodass viele Caterer auch dies nicht gern sehen.

Im Raum Hamburg könnt ihr Lebensmittel z.B. über folgende Anlaufstellen spenden:

Manche Lebensmittelreste, wie z.B. Eierschalen oder Knochen, sind unvermeidbar. Doch die meisten auf Veranstaltungen anfallenden Lebensmittelreste lassen sich durch umsichtige Planung von Buffets im Besucher*innenbereich und Backstage reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Veranstalter*innen sollten hier eng mit ihrem Caterer zusammenarbeiten und seine Expertise und Erfahrung berücksichtigen. Hier einige Stellschrauben, an denen Veranstalter*innen und Caterer gemeinsam drehen können:

  • Rahmenbedingungen klären: Klärt im Rahmen der Auftragsbesprechung mit eurem Caterer alle für das Catering relevanten Aspekte wie Anlass der Veranstaltung, Zeitpunkt und Zeitraum des Caterings sowie die verfügbaren Räumlichkeiten (Küche und Gastraum). Durch die passgenaue Abstimmung des Caterings auf die Rahmenbedingungen kann der Caterer zielgerichteter kalkulieren und Lebensmittelabfälle besser vermeiden.
  • Demografische Faktoren und Zielgruppe berücksichtigen: Faktoren wie z.B. das Alter der Gäste und der Anteil der Vegetarier/Veganer beeinflussen, wie viele und welche Speisen voraussichtlich konsumiert werden, und sollten in der Planung des Caterings unbedingt berücksichtigt werden. Zudem sollte die Gästeanzahl nicht nur bei der Auftragsbesprechung, sondern auch unmittelbar vor dem Catering noch einmal abgefragt werden, um auf eventuelle Änderungen reagieren zu können.
  • Sicherheitszuschlag reduzieren: In der Vergangenheit war ein Sicherheitszuschlag von 30% bei Buffet-Catering üblich, mittlerweile planen viele Caterer jedoch mit einem geringeren Sicherheitszuschlag von 10-20%. Eine ergänzende Maßnahme bei der Präsentation von Buffets ist, die Auslagefläche zum Ende der Veranstaltung gezielt zu verkleinern, um nicht unnötig Speisen allein für den optischen Eindruck auffüllen zu müssen.
  • Mitarbeiter*innen sensibilisieren und aktivieren: alle Küchen- und Servicekräfte sollten für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sensibilisiert werden. Dies betrifft beispielsweise das Einschätzen, welche Speisenmengen noch nötig sind oder wie durch geschickte Platzierung und Nachbestückung des Buffets die verbliebenen Speisen ansprechend arrangiert werden.
  • Erwartungen der Gäste steuern: viele Veranstalter*innen befürchten, die Erwartungen ihrer Gäste zu enttäuschen, wenn das Buffet nicht bis zum Schluss voll bestückt ist. Deshalb ist es sinnvoll, die Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelresten behutsam und positiv an die Gäste zu kommunizieren, ohne den Eindruck von Verzicht zu erwecken. Ein möglicher Hinweis könnte sein: „Wir planen unser Catering in der Regel so gut, dass alles aufgegessen wird und keiner hungrig bleibt.“
  • Datenerfassung und Auswertung: Während der Veranstaltung sollte erfasst werden, wo und aus welchem Grund welche Art und welche Menge an Lebensmittelresten angefallen ist. Vergleichswerte können so ausgewertet und für Folgeaufträge genutzt werden.­

Dies sind nur einige Maßnahmen von vielen, die Veranstalter*innen und Caterer zur Vermeidung von Lebensmittelresten umsetzen können. Viele weitere detaillierte Informationen und Hinweise bietet diese Broschüre der DeHoGa.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Gastronomie: Mehrweg & Verpackung

Mehrweggeschirr und -verpackungen werden eingesetzt.

Die Nutzung von Mehrwegbechern ist relativ einfach umsetzbar, hingegen gestaltet sich die Speiseausgabe aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Behältnisse komplizierter. Grundsätzlich habt ihr verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten:

  • Neben Mehrwegbechern sind auch Pfand- oder Mehrwegflaschen eine Möglichkeit für eine abfallarme Getränkeausgabe.
  • Auch die Beteiligung an einem Poolsystem ist eine Möglichkeit zum Anbieten von Mehrweggeschirr. Dabei stellt ein Dienstleistungsunternehmen Mehrweggeschirr zur Verfügung – meist gegen eine geringe Nutzungsgebühr.
  • Becher und Geschirr können auch von Besucher*innen selbst mitgebracht werden. Dies müsst ihr allerdings im Vorfeld gut kommunizieren und beim Vergessen Ersatz anbieten. Diese Lösung eignet sich nicht für alle Veranstaltungen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist die Anschaffung von eigenem Mehrweggeschirr oder die Auflage an Standbetreiber*innen, eigene auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Mehrweglösungen zu finden.

Meist birgt die Einführung eines Mehrwegsystems auf einer Veranstaltung einige logistische Herausforderungen. Wenn das Geschirr nicht extern durch Dienstleister*innen gespült wird oder während der Veranstaltung gesäubert und wiederverwendet werden soll, muss auch die Einrichtung und Logistik für eine Spülstraße oder ein Spülmobil mitbedacht werden. In jedem Fall solltet ihr genügend Platz für den Transport von Bechern und Geschirr einplanen. Einen detaillierten Überblick über Mehrweglösungen für die Gastronomie und geeignete Dienstleister*innen gibt es auf der Webseite der Kampagne „Essen in Mehrweg“. Im Green Events Dienstleistungsportal stellen wir euch u.a. regional agierende Anbieter*innen vor, denn wie bei anderen Dienstleistungen spielen An- und Abfahrtswege eine Rolle in der ökologischen Performance.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Gastronomie: Mehrweg & Verpackung

Abfall durch Einwegverpackungen und -utensilien wird reduziert und möglichst nachhaltige Materialien werden verwendet.

Nach Einwegkunststoffverbotsverordnung müsst ihr beim Einsatz von Einwegverpackungen einige Vorgaben beachten, um umweltschädliche Materialien vom Gebrauch auszuschließen: So dürft ihr keine Verpackungen aus expandiertem oder geschäumtem Polystyrol verwenden und keine Einwegkunststoffprodukte (hierunter fallen auch sämtliche biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe) anbieten. Nutzt im Falle von Einweg am besten Behältnisse, Pappen oder Servierten aus unbeschichtetem, chlorfreigebleichtem und FSC- oder Blauer Engel-zertifiziertem Papier. Beim Einsatz von Einwegbechern könnt ihr Pfand erheben, was das Sammeln vereinfacht und so Recycling ermöglicht. 

Verpackungsabfall im gastronomischen Bereich kann auf verschiedene Weise reduziert werden:

  • Angebot von kostenlosem Leitungswasser
  • keine kleinteiligen Verpackungen einsetzen (keine Kaffeekapseln; Zucker, Ketchup und weitere Zusätze nicht in Einzelverpackungen anbieten; nur Groß- oder Mehrweggebinde beziehen)
  • keine überflüssigen Utensilien wie Rührstäbchen oder Einwegstrohhalme anbieten oder nur auf Anfrage welche aus ökologischen Materialien
  • Angebot von Fingerfood in essbaren Behältnissen

Trinkhalme aus Einwegplastik, wie sie noch bis vor wenigen Monaten regelmäßig in der Gastronomie und auf Veranstaltungen zum Einsatz kamen, sind nicht nachhaltig. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt: zum 3. Juli 2021 trat die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Deutschland in Kraft. Diese regelt, dass Trinkhalme aus Einwegplastik (d.h. aus PP (Polypropylen), PS (Polystyrol) oder aus PLA (Polyactide, Bio-Kunststoff)) nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Doch welche nachhaltigen Alternativen bieten sich Gastronom*innen und Veranstalter*innen nun und was gilt es bei der Auswahl zu beachten?

Der umweltfreundlichste Weg ist es, keine Trinkhalme auf Veranstaltungen anzubieten. Es gibt zwar wiederverwendbare Strohhalme aus Silikon, Glas, Metall, Plastik und biologisch abbaubaren Materialien wie Stroh, Papier, Bambus oder Nudeln, jedoch nimmt die Suche nach der passenden Alternative mehr Zeit in Anspruch als der Mehrwert, der durch das Angebot von Strohhalmen für Veranstaltungsbesucher*innen generiert werden kann. Hier einige Vor- und Nachteile, die die unterschiedlichen Materialien bieten:

Silikon

  • Vorteile: bruchsicher, moderate Anschaffungskosten
  • Nachteile: aufwendige Reinigung, im Geschirrspüler schnelle Abnutzung, wenig hygienisch, schwierig zu recyceln, im Verdacht, BPA zu enthalten, leichter Nebengeschmack

Glas

  • Vorteile: langlebig, geschmacksneutral, hochwertig in der Handhabe
  • Nachteile: unflexibel und bergen damit insbesondere für Menschen mit Behinderung eine Verletzungsgefahr, nicht zu 100% bruchsicher, teuer in der Anschaffung, aufwendig zu reinigen

Metall

  • Vorteile: langlebig, geschmacksneutral, bruchsicher, hochwertig in der Handhabe
  • Nachteile: unflexibel und bergen damit insbesondere für Menschen mit Behinderung eine Verletzungsgefahr, teuer in der Anschaffung, aufwendig zu reinigen, Sauberkeit schwer zu überprüfen

Papier

  • Vorteile: geschmacksneutral, bruchsicher, günstig in der Anschaffung, kompostierbar
  • Nachteile: unflexibel, können nach einiger Zeit im Getränk aufweichen, bei Herstellung aus Holzrohstoffen nicht umweltfreundlich

Stroh

  • Vorteile: stabil, weichen nicht auf, geschmacksneutral, günstig in der Anschaffung, kompostierbar
  • Nachteile: je nach Modell eingeschränkte Flüssigkeitsaufnahme möglich, können im Getränk ausfransen

Bambus

  • Vorteile: langlebig, bruchsicher, biologisch abbaubar
  • Nachteile: unflexibel und bergen damit insbesondere für Menschen mit Behinderung eine Verletzungsgefahr, teuer in der Anschaffung, aufwendig zu reinigen, Sauberkeit schwer zu überprüfen, nicht geschmacksneutral, können sich verfärben

Nudeln (Makkaroni)

  • Vorteile: günstig in der Anschaffung, biologisch abbaubar
  • Nachteile: unflexibel und bergen damit insbesondere für Menschen mit Behinderung eine Verletzungsgefahr, nicht für Heißgetränke geeignet, können nach einiger Zeit im Getränk aufweichen und sind dann nicht mehr geschmacksneutral, Verschwendung von Essen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Materialien für Trinkhalme – das Angebot erweitert sich insbesondere seit Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbotsverordnung ständig. Das Unternehmen #IAMPLASTICFREE aus Hamburg bietet z.B. Trinkhalme aus biogenen Abfallstoffen wie Kartoffelschalen an, die dieselben Eigenschaften wie Einwegplastiktrinkhalme haben sollen.

Für Menschen mit Behinderung, die auf Trinkhalme angewiesen sind, haben Trinkhalme aus Plastik tatsächlich die meisten Vorteile: Die Verletzungsgefahr ist weitaus geringer als bei einem Strohhalm aus Edelstahl, der Plastikstrohhalm kann geknickt werden und ermöglicht Menschen, die z. B. ihre Arme nicht bewegen können, selbstbestimmt zu trinken. Hier hat Raul Krauthausen einen Blogartikel zu dem Thema verfasst.

Selbst wenn Einweggeschirr auf Veranstaltungen aus Pappe oder kompostierbaren Kunststoffen hergestellt worden ist, wird der damit entstandene Abfall normalerweise im Restmüll entsorgt. Durch die Speisereste, die z.B. an Pappe kleben bleiben – wie in einem Pizzakarton – lässt sich das Material nicht mehr sortieren und auch nicht mehr gut recyceln.

Anstatt klassischem Plastikgeschirr haben viele Standbetreiber*innen auf kompostierbare Kunststoffe umgestellt. Prinzipiell ist die Kompostierung von biologisch abbaubarem Plastik möglich, dauert aber länger als bei herkömmlichen Bioabfall. In den meisten Kompostierungsanlagen wird das Einweggeschirr daher nach der regulären Kompostierungszeit abgesiebt und (ebenfalls) als Restabfall verbrannt.

Hersteller*innen von kompostierbaren Gefäßen und Besteck empfehlen deshalb am ehesten, den Abfall über die Wertstoffsammlung, d.h. über den „gelben Sack“ zu entsorgen. Aber auch hier sorgen die Speisereste dafür, dass das Material nicht mehr gut sortiert und recycelt werden kann und dann am ehesten in der thermischen Verwertung landet, d.h. verbrannt wird.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Gastronomie: Konsumverhalten

Der nachhaltige Konsum von Lebensmitteln wird gefördert.

Viele Festivals machen es vor und bieten auf ihren Veranstaltungen nur noch vegetarische bzw. vegane Produkte an, um so den nachhaltigen Konsum von Lebensmitteln zu fördern. Dazu gehören z.B. das Way out West Festival in Göteborg, und auch das Melt! Festival fordert von gastronomischen Ständen vor allem vegetarische und vegane Speisen.

Buffets sind eine beliebte und häufig genutzte gastronomische Darreichungsform auf Veranstaltungen und werden sowohl im Gäste- als auch im Backstagebereich eingesetzt. Sie sind jedoch auch von einem relativ hohen Ressourcenaufwand geprägt, deshalb ist es wichtig, das Konsumverhalten der Gäste am Buffet durch Aufklärung, Kommunikation und die Gestaltung des Buffets selbst positiv zu beeinflussen. Hier nur einige Beispiele, welche Maßnahmen Veranstalter*innen ergreifen können:

Den Gästen können Informationen zu der Herkunft von Lebensmitteln (z.B. Gemüse aus regionalem Anbau, tierische Produkte aus artgerechter Haltung), z.B. über Beschilderung oder durch geschultes Personal, bereitgestellt werden, sodass diese Informationen in die Entscheidung, welche Speisen bevorzugt gewählt werden, einfließen können. Außerdem kann so das Bewusstsein der Gäste für Lebensmittel als wertvolle Ressource geschärft werden.

Auch die Gestaltung des Buffets kann das Konsumverhalten der Gäste lenken: nachhaltige Speisen können prominent am Buffett platziert werden, sodass sie als erstes bemerkt werden und am begehrlichsten erscheinen. Anstatt vegetarische und vegane Gerichte als “Alternative” anzubieten, können sie als Hauptgericht erster Wahl angeboten werden. Auch über die Preisgestaltung können vegetarische und vegane Gerichte attraktiver gemacht werden als Fleischgerichte.

Ressourcen können auch gespart werden, indem Becher gekennzeichnet werden und das Personal instruiert wird, diese nicht wegzuräumen, sodass die Becher von der gleichen Person über den Veranstaltungstag wiederverwendet werden können.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Gastronomie: Catering

Bei der Zusammenstellung des Lebensmittelangebots werden kulturelle und soziale Aspekte berücksichtigt.

  • Glutenhaltiges Getreide (z.B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel sowie daraus hergestellte Erzeugnisse) 
  • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) 
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse) 
  • Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Schwefeldioxid und Sulphite 
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse  

Nicht nur Unverträglichkeiten sondern auch Religionszugehörigkeit oder der persönliche Lebensstil (Vegetarismus, Veganismus) beeinflussen den Lebensmittelkonsum von Veranstaltungsgästen. Veranstalter*innen sollten unter Berücksichtigung des vorhandenen Budgets darauf achten, das Speisenangebot möglichst vielseitig und nachhaltig zu gestalten, sodass die Mehrheit der Gäste angesprochen wird. Wenn möglich können Essgewohnheiten im Vorfeld bei Gästen abgefragt werden, um proaktiv passende Lebensmittelangebote zu schaffen und gleichzeitig Reste zu minimieren.

FLEISCH UND FISCH
In vielen Religionen sind Fleischsorten von bestimmten Tierarten nicht oder nur aus bestimmten Schlachtungen erlaubt, genauso wie Fisch und Meeresfrüchte nur teilweise oder gar nicht erlaubt sein können. Ein vegetarisches oder veganes Catering hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen ist es umweltverträglicher, auf tierische Lebensmittel zu verzichten, und zum anderen muss man bei der Zubereitung und Auswahl pflanzlicher Speisen weniger in Bezug auf soziokulturelle Aspekte beachten. Gemüse und Obstsorten sind in nahezu allen Religionen und Diäten erlaubt. Vorsicht ist geboten bei tierischen Zusätzen wie Gelatine, die nicht vegetarisch sind, aber in „vegetarisch“ scheinenden Produkten verarbeitet sind – wie z.B. in geklärten Fruchtsäften! Andererseits gehören Fleisch und/oder Fisch in vielen Kulturen zu einer hochwertigen Mahlzeit dazu – ein rein pflanzliches Speisenangebot kann also als minderwertig empfunden werden. Veranstalter*innen sind gefordert, die Vorlieben ihrer Zielgruppe zu eruieren und das Speisenangebot entsprechend abzuwägen.

ZUBEREITUNGSWEISEN
Mit der Einhaltung von religiösen Essensvorschriften gehen häufig auch verpflichtende Zubereitungsweisen einher. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsgröße und der angesprochenen Zielgruppen kann es sich lohnen, auch koscher und/oder halal zubereitete Speisen bei Caterern anzufragen – gerade wenn sowieso ein vielfältiges Speisenangebot geplant ist.

ALKOHOL
Der Konsum von Alkohol spielt auf vielen Veranstaltungen eine große Rolle, ist aber in manchen Diäten oder Religionen nicht erlaubt. Veranstalter*innen sollten darauf achten, dass genügend nicht alkoholische Getränke angeboten werden und auch auf Zubereitungsweisen verzichtet wird, in denen mit Alkohol gekocht wird.

KENNZEICHNUNG
Informationen darüber, welche Zutaten und Zubereitungsweisen verwendet wurden, sollten Veranstaltungsgästen leicht zugänglich sein, damit sie entspannt und sicher entscheiden können, welches Speisenangebot sie in Anspruch nehmen möchten. Eine schriftliche Kennzeichnung, z.B. mit Schildern, und/oder eine mündliche Auskunft des gut geschulten Cateringpersonals kann hier Abhilfe schaffen.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Gastronomie: Catering

Speisen und Getränke werden unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eingekauft.

Für die Getränkeversorgung einer Veranstaltung ist es möglich, ausschließlich Biere, Limonaden und Co. zu verkaufen, die direkt aus Hamburg kommen! Lokale Getränke aus Hamburg gibt es u.a. hier verlinkt. Darunter Wermut, Cider, Bier(e), Vodka, Gin, Mineralwasser, Limonaden, Cola, Mate und Co. Hier geht es zu einer Liste mit lokalen alkoholfreien Alternativen!

Saisonkalender sind ein hilfreiches Instrument, um nachzusehen, welche Gemüse- und Obstsorten regional verfügbar sind, ohne dass in ihrer Produktion vermeidbare Emissionen durch Kühlung und Transport entstehen. An dieser Stelle gibt es einen Saisonkalender, der regelmäßig aktualisiert wird.

Die jahreszeitlich vorbestimmten Temperaturen und Niederschläge geben vor, welche Obst- und Gemüsesorten wann angebaut und geerntet werden können. Am besten ist es, regionale Produkte der Saison zu kaufen, die im Freiland angebaut werden. Nach der Erntesaison gibt es zudem Produkte, die kühl eingelagert werden können und dann noch eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen. Wenn Lebensmittel allerdings zu lang eingelagert werden, dann übersteigt der Energiebedarf der Kühlung die Emissionen, die bei importierter Ware entstehen würden. Dass Lebensmittel aus einem Kühlhaus bereitgestellt werden, ist in vielen Saisonkalendern gekennzeichnet.  

Es gibt auch Kulturen, die in Gewächshäusern gezogen werden. Die Initiative Global 2000 schreibt in einem Onlineartikel, dass Obst und Gemüse aus Gewächshäusern oder unter Folientunneln als saisonal gelten, wenn keine zusätzliche Energie z.B. zur Beheizung eingesetzt werden muss. 

Eine einheitliche Definition für den Begriff „regional“ gibt es nicht. Häufig werden Regionen anhand eines landschaftlich einheitlichen Gebiets und/oder anhand von administrativen Grenzen festgelegt. Bei Produkten wie Obst und Gemüse sollte für Konsument*innen klar identifizierbar sein, von woher sie stammen, wenn sie als regional bezeichnet werden. Bei verarbeiteten Produkten mit teilweise komplexen Produktionswegen zählt auch, ob die Vorprodukte aus einem eindeutig benennbaren geographischen Gebiet kommen. Für weitere Informationen zum Begriff Regionalität hat der Bundestag eine kleine wissenschaftliche Ausarbeitung in Auftrag gegeben.  

Die Metropolregion Hamburg kann als wirtschaftlich bedeutende Region verstanden werden, die sich in einem Umkreis von 100 Kilometern um die Freie und Hansestadt Hamburg erstreckt. 

Für die Versorgung einer Veranstaltung mit regionalen Lebensmitteln und Dienstleistungen wie Caterern sowie Blumenschmuck gibt es folgende Anlaufstellen.  

Die Regionalwert AG Hamburg ist eine Aktiengesellschaft, die in regionale Betriebe investiert und die Partnerbetriebe dann zu sozialen und ökologischen Standards verpflichtet. Unter den Partnerbetrieben sind Bauernhöfe, Direktvermarkter*innen, Lebensmittelhändler*innen, Lebensmittelhandwerker*innen und Dienstleister*innen wie z.B. Caterer. „Region“ bedeutet hier Metropolregion Hamburg und Teile Schleswig-Holsteins.   

Diese Initiative ist ein Zusammenschluss aus Gärtner*innen, Florist*innen und Fachhändler*innen, die sich in Norddeutschland für die Erhaltung regionaler Blumen- und Zierpflanzenproduktion einsetzen.  

Eine hilfreiche Anlaufstelle für regionale Dienstleister*innen bietet die UmweltPartnerschaft Hamburg. Zu diesem Netzwerk zählen Betriebe, die sich selbst zu betrieblichem Umweltschutz verpflichtet haben und ihren Unternehmenssitz in Hamburg haben.  

Die Initiative Öko-Regionalinitiative Nord e.V. ist ein Netzwerk aus Landwirt*innen, die Lebensmittel ökologisch produzieren. 

Eine Initiative aus Landwirt*innen, Gärtner*innen, Lebensmittelhandwerker*innen, -vermarkter*innen, Köch*innen und Gastronomen, die sich für die Herstellung und Verarbeitung hochwertiger regionaler Lebensmittel einsetzen. 

Es gibt unterschiedliche Kategorien, um zu bewerten, ob ein Lebensmittel nachhaltig ist oder nicht. Die Anzahl unterschiedlicher Siegel für die Umwelt- und Sozialverträglichkeit von Lebensmitteln bildet diese Vielfalt möglicher Kriterien für nachhaltigen Konsum ab. Es ist nicht immer möglich “auf alles” zu achten, sodass in vielen Fällen auch bei der Wahl des Caterings zwischen unterschiedlichen Aspekten abgewogen werden muss.

Klar ist: Ökologisch am wirkungsvollsten zur Reduktion von Treibhausgasen einer Veranstaltung ist der Verzicht auf tierische Lebensmittel. Ob regional und/oder biologisch produzierte Lebensmittel für eine Veranstaltung “besser” sind, hängt stark von der Jahreszeit, von den Anbaupraktiken der Landwirt*innen und vom Transport der Lebensmittel ab.

Lebensmittel, die ökologisch produziert wurden, gelten als umweltverträglicher als solche, die in konventioneller Landwirtschaft hergestellt wurden. Wenn allerdings eine lokale Produzentin aufgrund innovativer Anbaupraktiken Kooperationspartner*in einer Veranstaltung ist, ihr Betrieb aber z.B. nicht bio-zertifiziert ist, ist es legitim, im Rahmen der Veranstaltungsorganisation lokales (und saisonales) Catering zu priorisieren.

Einen knackigen Vergleich ökologischer und regionaler (konventioneller) Landwirtschaft hat das Wissenschaftsmagazin Quarks in dem diesem Blogbeitrag gemacht. Das Fazit: Im Zweifel regional und saisonal kaufen, anstatt “bio”.

Wenn das Catering einer Veranstaltung nicht ausschließlich vegan sein soll, können tierische Produkte trotzdem aus artgerechter Tierhaltung beschafft werden. Auf die Beschaffung von kritischen Lebensmitteln (z.B. Produkte von bedrohten Tierarten) sollte allerdings in jedem Fall verzichtet werden.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Gastronomie: Catering

Die unbedenkliche, artgerechte Herkunft von angebotenen tierischen Produkten, wie Fleisch und Fisch, kann garantiert werden.

Bei der Auswahl von nachhaltigen Fischarten oder Fischprodukten sollte man auf das Naturland Bio– bzw. Wildfischsiegel achten. Beim Thunfisch kann man sich auch an der Fangart „handgeangelt“ orientieren. Regionalität ist für Veranstaltungen in Europa ebenfalls ein wichtiger Faktor, da die europäische Fischereipolitik vergleichsweise nachhaltig ist, ebenso wie die Islands.

Bei der Auswahl kann der WWF Fischratgeber genutzt werden. Dieser verwendet ein einfaches Ampelsystem zur Bewertung der Fischarten. Darin fließen folgende Kriterien ein: Zustand der Fischbestände, Umweltauswirkungen sowie Management von Fischereien und Aquakulturen weltweit. Die Bewertung folgt einer von Umweltverbänden und Fischereiwissenschaftlern entwickelten wissenschaftlichen Methode. Es sollten möglichst nur Fische aus der Kategorie „Gute Wahl“ (grün) gewählt werden.

Greenpeace hat ebenfalls einen Einkaufsratgeber für Fischprodukte herausgegeben. In dem Ratgeber werden unterschiedliche Fischarten danach bewertet, ob diese vor dem Hintergrund der weltweiten Überfischung konsumiert werden dürfen.

In der Gesellschaft und der Politik, und auch im Tierschutzgesetz selbst, wird von „artgerechter Haltung“ oder dem „Tierwohl“ gesprochen. Bei diesen Formulierungen handelt es sich jedoch nicht um geschützte Begriffe, die konkrete Vorgaben machen.

In einem Artikel auf Utopia.de wird der Begriff „artgerecht“ genauer definiert: Unter „artgerecht“ wird in der Regel eine Tierhaltung verstanden, die möglichst an die natürlichen Lebensbedingungen des Tieres angepasst ist. Was jedoch konkret als natürliches Bedürfnis gilt und bis zu welchem Grad dieses bei der Tierhaltung berücksichtigt wird, ist nicht eindeutig gesetzlich festgelegt.

Berücksichtigt werden müssten aber folgende Punkte:

  • Umwelt: Wie sieht der natürliche Lebensraum der Tiere aus? Welchen Stellenwert nehmen Platz und Bewegungsfreiheit ein?
  • Futterangebot: Was frisst das Tier in freier Wildbahn und wie gelangt es an sein Futter?
  • Gruppengröße: Ist das Tier Einzelgänger oder Herdentier? Gibt es eine natürliche Rangordnung? Wie sieht das Sozialverhalten der Tiere aus?

Die Haltungsbedingungen in Deutschland sind leider meist weit von artgerechter Tierhaltung entfernt. Teils sind noch immer Praktiken vorzufinden, die Tieren großes Leid zufügen und mit dem Grundsatz des TierSchG eigentlich nicht vereinbar sind. Dieser Grundsatz lautet: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Vor allem in der konventionellen Nutztierhaltung leben Tiere alles andere als artgerecht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen reichen bei Weitem nicht aus, um Tieren ein angenehmes Leben zu gewähren. Fleisch- und Milchprodukte aus konventioneller Landwirtschaft sollten nachhaltig agierende Veranstalter*innen daher komplett meiden.

Doch auch eine ökologische Landwirtschaft ist nicht immer gleichzusetzen mit artgerechter Tierhaltung. Die “großen” Biosiegel (EU-Bio-Siegel, Bioland, Naturland, Demeter) machen in dieser Hinsicht voneinander abweichende Vorschriften, keines der Siegel ist der generelle “Tierwohl-Champion”. Während ein Biosiegel z.B. die Fütterung der Tiere besonders stark reguliert, gibt ein anderes strengere Regeln für den Transport der Tiere vor. In dieser detaillierten Gegenüberstellung von Utopia kannst du dich über die Unterschiede informieren.

Im Idealfall beziehst du tierische Produkte von einer Quelle, die du persönlich kennst, z.B. beim Bauern deines Vertrauens. So kannst du dir vor Ort selbst ein Bild von den Haltungsbedingungen machen. Außerdem unterstützt du damit kleinere Höfe, die mit den niedrigen Preisen der Massentierhaltung nicht konkurrieren können.

Am besten für das Tierwohl ist es natürlich, wenn du auf deinen Veranstaltungen den Konsum von Tierprodukten reduzierst oder komplett darauf verzichtest. Speisen, die nur unter Missachtung des Tierwohls hergestellt werden können, wie z.B. Stopfleber (Foie Gras), oder Produkte von bedrohten Tierarten, wie z.B. Blauflossenthunfisch, Hai und Kaviar sollten bei nachhaltigen Veranstaltungen generell nicht angeboten werden.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei: