Maßnahmen für Nachhaltige Veranstaltungen

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Unsere Maßnahmen und Exkurse sind in folgende Handlungsfelder eingeteilt:

Illustrationen: Lena Schaffer

Hier findet ihr alle Maßnahmen aus unserer Checkliste für nachhaltige Veranstaltungen – inklusive Exkurse mit weiterführenden Links zusätzlichen Informationen. Nutzt die Filter, um passende Themen für euch zu finden!

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Soziale Aspekte & Inklusion: Zugänglichkeit der Veranstaltung

Das Onlineangebot der Veranstaltung ist barrierefrei.

Eine sehr gute Einführung in die Umsetzung von Barrierefreiheit auf digitalen Veranstaltungen bietet der Blog von Domingos de Oliveira.

Neben zahlreichen Handlungsempfehlungen macht der Autor deutlich, dass die eingesetzte Software die folgenden Funktionen und Attribute haben sollte:

  • Tastatur-bedienbar
  • Screenreader-kompatibel
  • wesentliche Funktionen im Browser ausführbar
  • kein Flash erforderlich
  • Kernfunktionen leicht erkenn- und bedienbar
  • bei Gebärdensprache, Leichter Sprache oder Untertitelung: ein separat zuschaltbares, in Größe und Position veränderbares Fenster
  • native Smartphone-App

Für Webseiten, auf denen live gestreamt wird, gelten dieselben technischen Voraussetzungen.

Neben der Veranstaltungswebseite (und -App) sollten auch die genutzten Streaming- und Austauschplattformen nach dem Standard für Barrierefreiheit im Internet (WCAG) gestaltet sein.

Aktuell verändert sich der Funktionsumfang von Videokonferenz- und Kommunikationssoftware sehr schnell. Eine allgemein gültige Aussage zu barrierefreien Tools ist deshalb schwierig zu treffen.

Grundsätzlich sollte eingesetzte Software umfassend getestet und frühzeitig an die Veranstaltungsgäste kommuniziert werden, sodass alle Beteiligten genügend Vorbereitungszeit haben, sich mit dem Tool vertraut zu machen. Eine gute Vorbereitung ermöglicht auch ganz konkret bei einzelnen Personen abzufragen, ob z.B. Präsentationen vorab zur Verfügung gestellt werden müssen oder Informationen in Leichter Sprache verfügbar sein sollen usw.

Generell ermöglichen Chats eine Alternative zur Kommunikation über Video, was mehr Menschen den Zugang zur einer interaktiven Kommunikation ermöglicht, wenn z.B. die Anzahl der zu sehenden Videos überfordernd ist.

Eine unverbindlich kommentierte Liste zu barrierefreier Software, die vor allem im Arbeitsalltag benötigt wird, findet ihr unter diesem Link. Dieser Blogbeitrag im Magazin „Die Neue Norm“ behandelt ebenfalls das Arbeiten im digitalen Homeoffice, benennt dort aber Beispiele guter Praxis in der Welt der barrierefreien digitalen Tools, die auch für Veranstaltungen relevant sein könnten. Beispielsweise werden Skype, Microsoft Teams und Zoom als barrierefrei wahrgenommen, während Jitsi nicht immer eine gute Bildqualität ermöglicht, die für gehörlose Menschen besonders wichtig ist. In dem Blogbeitrag werden auch gute Erfahrungen mit Big Blue Button als Videokonferenzsoftware geteilt.

Auf dem Blog „Netz barrierefrei“ werden GoToMeeting, WebEx oder Adobe Connect nicht als barrierefrei wahrgenommen. Für den Bereich Ticketing ist unter den bekannten Anbieter*innen keine echte barrierefreie Lösung benannt worden.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Zugänglichkeit der Veranstaltung

Die Öffentlichkeitsarbeit ist anti-diskriminierend gestaltet.

Auch bei der Bereitstellung von Informationen auf Webseiten muss Barrierefreiheit berücksichtigt werden: Wenn Texte z.B. nicht kontrastreich vom Hintergrund abgehoben werden, können Menschen mit einer Sehbehinderung Text nur schlecht erkennen. Und einfache Schriftsprache ist beispielsweise geeignet, um Nicht-Muttersprachler*innen und Menschen mit geringer Lesekompetenz den Zugang zu Inhalten auf einer Veranstaltungswebsite zu ermöglichen.

Die Barrierefreiheit von Websites hängt u.a. von der Struktur und den Navigationskonzepten, der graphischen Gestaltung und den eingesetzten technischen Mittel ab. Das Fachportal der Aktion Mensch „Einfach für Alle“ bietet niedrigschwellig Informationen zur Gestaltung barrierefreier Websites an, die auch Veranstalter*innen nutzen können, um die Inhalte einer Website wirklich allen Menschen zu bereitzustellen. Hier kannst du in „Schnelltests“ die Barrierefreiheit deiner Veranstaltungswebsite prüfen.

Neben dem Fachportal sollten auch die sog. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte gelten, herangezogen werden. Für die bestmögliche Umsetzung der Richtlinie wurden Tutorials erstellt.

In dem Onlineportal von Aktion Mensch (https://www.aktion-mensch.de/corona-infoseite) werden niedrigschwellig Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt. Viele Menschen mit Behinderung sind einem höheren Risiko ausgesetzt, durch das Corona-Virus schwer zu erkranken, daher ist die barrierefreie Weitergabe von Informationen zur aktuellen Situation besonders wichtig. 

„Leichte Sprache“ ermöglicht den Zugang zu Kommunikation und geschriebenen Texten für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben. Leichte Sprache kann für Texte im Internet, aber auch auf gedruckten Informationsmaterialien angewendet werden.  

Der Hep Hep Hurra e.V. stellt eine umfangreiche Werkzeugkiste für die Umsetzung Leichter Sprache zur Verfügung. Unter den Materialien ist z.B. ein Spickzettel zu finden, auf dem die wichtigsten Regeln zusammengefasst sind, um einen Text in Leichter Sprache zu formulieren. In Texten, die in Leichter Sprache formuliert werden, werden weder Abkürzungen, Verneinungen noch Genitive eingesetzt. Lange Sätze werden vermieden und jeder Satz sollte nur eine eindeutige Aussage enthalten. Der Verein hat zudem das Projekt Hurraki initiiert, in dem ein Wiki aufgesetzt wurde. Das Wiki dient als Wörterbuch für Leichte Sprache und zeigt eindrücklich, wie Texte verständlicher geschrieben werden können und welche alternativen Wörter genutzt werden können.  

Grundsätzlich wird empfohlen, Informationen z.B. für unterschiedliche Sinne zugänglich zu machen, d.h. Bilder zu nutzen und Text anzubieten. Das Netzwerk Leichte Sprache stellt ebenfalls Informationen zur Verfügung. 

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat auf der Website https://www.leserlich.info/ Informationen für die inklusive Gestaltung von Printmedien zusammengetragen. Auf der Website stehen z.B. ein Kontrast- und Schriftgrößenrechner zur Verfügung. 

Diskriminierung kann unterschiedliche Formen annehmen. Eine davon ist Sprache und die Worte, die wir wählen. Sprache beeinflusst unser Denken: Es ist deshalb essenziell, in tagtäglicher Kommunikation Ausdrücke und Begriffe zu wählen, die z.B. Menschen religiöser Gemeinschaften oder mit Behinderungen nicht diskriminieren, um Diskriminierung gesamtgesellschaftlich zu verhindern. 

Dies sollte sich auch in den Kommunikationsregeln auf euren Social Media-Kanälen und bei der Erstellung von Werbematerialien und Informationen für eine Veranstaltung widerspiegeln.  

Auf den folgenden Seiten könnt ihr euch zu dem Thema, passenden Ausdrucksweisen und Reaktionen auf diskriminierende Sprache informieren: 

Wenn alle gemeint sind, ist es wichtig auch alle anzusprechen. Denn nicht jede Form der Diskriminierung erfolgt gewaltvoll mit Handlungen, auch mit Worten werden Menschen (teils unbemerkt und unbewusst) diskriminiert. Gendersensible Sprache kann als Instrument dienen, um sich gegen solche Diskriminierung und für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen.  

Auf den folgenden Seiten findest du Formulierungshilfen und weiterführende Informationen:  

Bei der barrierefreien Gestaltung von Informationsmaterial ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Informationen sowohl visuell als auch auditiv vermittelt werden. Dieses Prinzip ist in Form von Simultanübersetzung in Gebärdensprache oder Über- oder Untertitelung relativ etabliert. Auf der anderen Seite gibt es hier jedoch auch noch viel Potential: z.B. sollte bei der Gestaltung von Webseiten darauf geachtet werden, dass alle relevanten Informationen von Vorlese-Software erkannt werden können und Beschilderung kann z.B. mit einer installierten Ansagesäule oder einem QR-Code versehen werden, der zu einer Audioversion des Geschriebenen führt, die auf dem Smartphone abgespielt werden kann.

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass Informationen in leicht verständlicher Sprache, wenn möglich auch in Leichter Sprache, vermittelt werden, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen mit eingeschränkten Kenntnissen der fraglichen Sprache miteinzubeziehen. Zusätzlich können Piktogramme und Symbole, wie z.B. die Metacom-Symbole für Unterstützte Kommunikation, bei der Vermittlung von Informationen behilflich sein.

Bei der Gestaltung von visuellen Informationsmedien sollte darauf geachtet werden, ausreichend große Schrift in einer leicht lesbaren Schriftart (z.B. Arial mindestens 12 Punkte) und ausreichend große Kontraste zu verwenden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse von Personen mit Rot-Grün-Blindheit und Farbenblindheit berücksichtigt werden.

Wenn ihr euch tiefergehend mit dem Thema beschäftigen möchtet, bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Webseite unter dem Stichwort Information/Kommunikation einen guten Überblick sowie hilfreiche Links.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Gesundheit & Sicherheit

Negativen gesundheitlichen Folgen durch die Veranstaltungsaktivitäten wird vorgebeugt.

Eine hohe Geräuschbelastung kann langfristig das Hörvermögen der Veranstaltungsbesucher*innen schädigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, im Voraus Gäste darauf hinzuweisen, hinreichend Gehörschutz zur Veranstaltung mitzubringen und auch zu verwenden. Zudem kannst du als Veranstalter*in Gehörschutz während der Veranstaltungsaktivitäten anbieten (z.B. zum Selbstkostenpreis). Auf vielen Veranstaltungen wird so auch für Kinder angepasster Kapselgehörschutz verliehen.  

Neben dem Schutz vor akuter Geräuschbelastung können auf Veranstaltungen Zonen eingerichtet werden, in denen die Belastung insgesamt reduziert ist. Dort können z.B. schallisolierende Boden-, Wand- oder Deckenmaterialien eingesetzt werden. 

Es ist in einer Krise wie der Corona-Pandemie nicht leicht, Risiken und Unsicherheit zu kommunizieren, denn Menschen nehmen abhängig von ihrem Vorwissen, ihren Emotionen und äußeren Faktoren Risiken unterschiedlich wahr. Aufklärungsarbeit und die Weitergabe von Informationen sind in jedem Fall wichtig, jedoch gilt es, Informationen angemessen auszubalancieren: Zum einen über die Gefahren aufzuklären, um unvorsichtiges Verhalten zu verhindern, und zum anderen über getroffene Präventionsmaßnahmen zu berichten, um Ängste zu reduzieren.  

Kommunikation bei einer Veranstaltung über die geplanten Maßnahmen und das verbleibende und nicht vermeidbare Infektionsrisiko sollte gut geplant und von allen Beteiligten einheitlich getragen werden, sodass Veranstaltungsgäste den getroffenen Präventionsmaßnahmen vertrauen und sich gemeinsam so verhalten können, dass das Infektionsrisiko minimiert wird. Die Kommunikation dabei sehr offen, transparent und widerspruchsfrei zu gestalten, ist wichtig. Das Informationsportal „Zusammen gegen Corona“ ist ein gutes Beispiel und dient als Orientierungshilfe, wie Fragen rund um Corona beantwortet werden können. Auch die Unsicherheit und das „Restrisiko“ zu thematisieren, ist sinnvoll, denn erst die Kombination vieler unterschiedlicher, auch unvollkommener Maßnahmen wirkt effektiv als Infektionsschutz.  

Dass Maske tragen, Hände waschen und Co. zusammen effektiv wirken, ist ein wichtiger Baustein bei der Aufforderung an Gäste, sich an die Regeln zu halten! Veranstalter*innen sollten prüfen, ob darüber hinaus ein umfangreiches Informationsangebot, ein FAQ oder das Hygienekonzept zur Veranstaltungsstätte und/oder dem Ablauf der Veranstaltung öffentlich bereitgestellt werden kann. Die angekündigten Maßnahmen sollten dann auch in jedem Fall umgesetzt werden. Es kann zudem sinnvoll sein, Zielgruppen unterschiedlich anzusprechen, wenn genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. 

Die Hamburger Sozialbehörde hat tabellarisch auf zwei Seiten zusammengefasst, wie Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz im Rahmen von Veranstaltungen geschützt werden müssen. Veranstalter*innen tragen grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche zu bestimmten Uhrzeiten nicht mehr an einer Veranstaltung teilnehmen. 

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Anwohner*innen

Anwohner:innen werden an den Veranstaltungsaktivitäten beteiligt.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Anti-Diskriminierung, Zugänglichkeit der Veranstaltung

Soziale Barrieren, die Besucher:innen potenziell von der Teilnahme an einer Veranstaltung abhalten, werden durch anti-diskriminierende Maßnahmen reduziert.

Durch Hygieneregeln setzen sich Veranstalter*innen intensiv mit dem Raum auseinander, der in einer Veranstaltungsstätte vorhanden ist. Physische Barrieren abzubauen, um Menschen den Zugang zu Veranstaltungen zu ermöglichen, ist nach wie vor wichtig – unabhängig davon ob Veranstaltungen unter strengen Hygienevorschriften stattfinden oder nicht.

Zusätzlich zu physischer Barrierefreiheit sollten soziale und ökonomische Aspekte mitbedacht werden: Zuerst spielen nach wie vor Ticketpreise und das Programm eine wesentliche Rolle, um sozioökonomische Ausgrenzung zu verhindern. Von den finanziellen Möglichkeiten hängt auch ab, ob Gäste Mittel leisten können, um sich und andere vor einer Infektion mit Corona zu schützen. Veranstalter*innen können dementsprechend z.B. Masken und Desinfektionsmittel kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis bereitstellen.

Wie Menschen trotz Abstandsregeln zusammengebracht werden können, haben wir als Green Events Hamburg bei Heike Gronholz, Geschäftsführerin der altonale GmbH, nachgefragt. Hier kommt ihr zum Blogbeitrag über die altonale kurz&schmerzlos wie sie 2020 durchgeführt wurde!

Ramp-Up.me ist ein Projekt, das sich für die Barrierefreiheit von Veranstaltungen einsetzt. Auf der Website werden die Aspekte Veranstaltungsort, Programm und Kommunikation behandelt. Es geht z. B. um Dolmetschen, divers besetzte Podien und barrierefreie Orte in der Umgebung des Veranstaltungsortes. 

In der Initiative Barrierefrei Feiern bündeln Kulturschaffende mit und ohne Behinderungen ihr Wissen zu barrierefreien Veranstaltungen. Sie beraten Veranstalter*innen. 

Im Fachportal der Aktion Mensch zu barrierefreien Veranstaltungen werden die folgenden drei Bereiche identifiziert, um den Zugang zu einer Veranstaltung wirklich allen zu ermöglichen: Es benötigt räumliche, sprachlich-kommunikative und technische Barrierefreiheit. Für alle Bereiche werden umfangreiche Tipplisten zur Verfügung gestellt.  

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine Checkliste bereitgestellt, was es bei der Planung von barrierefreien Veranstaltungen zu beachten gibt.

Es ist ein Problem, wenn Menschen sich unwohl oder nicht sicher fühlen, sanitäre Anlagen auf einer Veranstaltung zu benutzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, genügend Toiletten bereitzustellen, die unabhängig der geschlechtlichen Identität genutzt werden können. Gleichzeitig sollte die räumliche Planung von sanitären Anlagen berücksichtigen, dass keine sexuelle Belästigung oder Diskriminierung stattfinden kann. Eine gute Lösung ist, möglichst viele Toilettenkabinen aufzustellen, die von allen Gästen genutzt werden können und insgesamt auf den rücksichtsvollen Umgang miteinander in sanitären Anlagen zu achten. 

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Anwohner*innen

‚Die Belastung für Anwohner:innen durch die Veranstaltung wird geringgehalten.

Kopfhörer Veranstaltungen – auch Silent Disco genannt – sind Events, bei denen die Musik nicht über Lautsprecher im gesamten Raum zu hören ist, sondern alle Gäste eigene, kabellose Kopfhörer tragen. Das Konzept kann auch auf Filmvorführungen, Konferenzen und weitere Veranstaltungsformate angewendet werden und besitzt viele Vorteile: Kopfhörer Events schaffen beispielsweise eine reizarme Umgebung. Alle Gäste können die Lautstärke an den eigenen Kopfhörern regeln und diese jederzeit absetzen und damit können auch Unterhaltungen angenehmer geführt werden. So bieten Kopfhörer Events besonders für hochsensible Menschen eine angenehme Atmosphäre und gleichzeitig werden Gesundheitsrisiken durch eine zu laute Beschallung minimiert. Kopfhörer-Partys bedeuten außerdem: Keine Lärmbelästigung von Anwohner*innen oder wildlebenden Tieren in angrenzenden Naturräumen, selbst wenn das Event draußen stattfindet.

Viele Kopfhörer bieten zusätzlich die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Kanälen zu wechseln – so kann auch ein diverser Musikgeschmack der Gäste abgedeckt werden. Auf diese Art und Weise können auch mehrsprachige Programmpunkte wie beispielsweise Kinovorstellungen, die Filme mit unterschiedlichen Audiospuren zeigen, ohne großen Aufwand umgesetzt werden.

Wenn ihr auf der Suche nach Anbieter*innen für Kopfhörer Veranstaltungen seid, schaut in unserem Dienstleistungsportal vorbei.

Für den Schutz von Anwohner*innen und Besucher*innen müssen Veranstalter*innen ein sog. schalltechnisches Gutachten vorlegen. In diesem Gutachten werden die durchschnittlichen Schallpegel an ausgewiesenen Stellen auf dem Veranstaltungsgelände prognostiziert. Anhand von Probemessungen wird nachgewiesen, wo und wann welche Geräuschbelastung entsteht. Zusätzlich zur Einhaltung maximal erlaubter Schallpegelwerte können Veranstalter*innen Maßnahmen ergreifen, um zusätzlich ruhigere Zonen zu schaffen und die Belastung zu reduzieren.  

Direkt vor der Bühne ist es am lautesten, aber je weiter man sich von der Bühne entfernt bzw. in bestimmten Zonen an der Bühne und seitlich davon, sind Schallpegelwerte durchschnittlich etwas geringer. Ein Lageplan, in dem die Bühnen und Korridore ausgezeichnet sind, in denen es ruhiger ist, kann bei Bedarf an Gäste kommuniziert werden. Qualifizierte Veranstaltungstechniker*innen und Schallschutzgutachter*innen führen Probemessungen durch und verfügen über Expertise, wann es wo am lautesten ist und wie die Bühne u.U. ausgerichtet werden kann, um die Geräuschbelastung für Anwohner*innen zu minimieren. Darüber hinaus können physische Barrieren rund um die Bühne aufgebaut werden, die Schallemissionen abfangen. Dazu zählen z.B. Schallschutzmatten, die an Bauzäunen befestigt werden können, oder Schallschutzwände. 

Neben praktischen Schallschutzmaßnahmen ist es wichtig, als Veranstaltungsteam Anwohner*innen bei Anliegen, die Lautstärke und problematisches Verhalten von Veranstaltungsgästen betreffen, zur Verfügung zu stehen. Transparente Kommunikation ist hier essentiell und trägt dazu bei, dass Anwohner*innen eure Veranstaltung als Angebot mit einem tollen Mehrwert vor Ort schätzen. Viele Veranstalter*innen richten eine bereits im Vorfeld erreichbare Telefonnummer ein, informieren Anwohner*innen über den Rahmen der Veranstaltung, beantworten die wichtigsten Fragen auf einer Website und laden Anwohner*innen zu reduzierten Ticketpreisen zur Veranstaltung ein.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Zugänglichkeit der Veranstaltung

Menschen mit geringem Einkommen wird die Teilnahme an der Veranstaltung ermöglicht.

Damit der Eintrittspreis einer Veranstaltung kein Ausschlusskriterium für bestimmte Einkommensgruppen ist, staffeln viele Veranstalter*innen ihre Ticketpreise in einem Rahmen, der ökonomisch vertretbar ist.   

Ermäßigte Ticketpreise gelten bereits in vielen Fällen für: 

  • Kinder
  • Schüler*innen
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Bundesfreiwilligendienstleistende, FSJ- oder FÖJler*innen
  • Schwerbehinderte und Begleitpersonen
  • Senior*innen
  • Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger*innen
  • Empfänger*innen von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz

sofern ein Nachweis vorgelegt werden kann.  

Tickets können auch zeitlich im Preis gestaffelt werden. Sog. „Early Bird Tickets“ werden günstiger ausgegeben als die Tickets, die erst kurz vor der Veranstaltung verkauft werden. Zudem sind für mehrtägige Veranstaltungen Tickets günstiger, die nur für einen Teil der Veranstaltungstage gelten.  

Um Menschen mit geringerem Einkommen den Zugang zu Veranstaltungen zu ermöglichen, können Veranstaltungsgäste gebeten werden, einen höheren Betrag für das eigene Ticket zu bezahlen. Mit dem zusätzlichen Geld können dann Tickets finanziert werden, die z.B. kostenlos verlost werden. 

„Pay What You Want“ ist ein Preismodell, bei dem Veranstaltungsgäste selbst entscheiden, wie viel sie für eine Leistung bezahlen möchten. Teilweise wird der Begriff “Pay What You Can” synonym verwendet – die Modelle unterscheiden sich lediglich darin, dass im ersteren der Wille zu Bezahlen stärker betont wird als die Fähigkeit, zu bezahlen (aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel). Das “Pay What You Can”-Modell wird öfter im Zusammenhang mit wohltätigen Zwecken verwendet. Die Bezahlmodelle können auf unterschiedliche Bereiche einer Veranstaltung angewendet werden: Eintritt, Merchandise, Essen und Getränke oder Gage für Künstler*innen.

Beide Modelle können einkommensschwächeren Personengruppen den Zugang zu einer Veranstaltung ermöglichen und damit zu mehr Teilhabe und Inklusion führen. Sie können auch dazu anregen, aktiv über den Wert einer Ware oder einer Dienstleistung nachzudenken und so ein stärkeres Bewusstsein zu schaffen, z.B. für die gerechte Entlohnung von Künstler*innen.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Kunden sowohl durch ihre Eigen- als auch durch die Fremdwahrnehmung (sozialer Druck) motiviert werden, für Produkte oder Dienstleistungen zu zahlen, obwohl sie sie auch kostenlos in Anspruch nehmen könnten. Die Angst davor, den eigenen oder den Fremd-Ansprüchen nicht zu genügen, d.h. einen unangemessenen Preis zu zahlen, kann dabei dazu führen, dass ein Angebot nicht wahrgenommen wird. Preis- oder Spendenempfehlungen können Abhilfe schaffen. Dabei kann z.B. angegeben werden, welche negativen oder positiven Auswirkungen ein bestimmter Kaufpreis auf den oder die Anbieter*in hat.

Die Initiative Kulturleben ermöglicht es Menschen an Kulturveranstaltungen teilzunehmen, die nicht genügend Geld haben, sich selbst eine Eintrittskarte zu kaufen. Unter den Kulturpartner*innen, die Tickets zur Verfügung stellen, sind z.B. das ELBJAZZ Festival, Kampnagel, das Reeperbahn Festival und viele Museen, Theater und Musikhäuser. 

Veranstalter*innen und Kulturinstitutionen können den Hamburger Kulturschlüssel mit freien Tickets für Veranstaltungen unterstützen. In dem Projekt werden sog. Kulturgenießer*innen und Kulturbegleiter*innen zusammengebracht. Kulturgenießer*innen sind Menschen, die aufgrund einer Behinderung, ihres Alters, ihrer Herkunft oder ihres Einkommens benachteiligt sind, eine Veranstaltung nicht alleine wahrnehmen oder sich den Eintritt nicht leisten können. Kulturbegleiter*innen ermöglichen, dass die Veranstaltung von Genießer*innen wirklich besucht werden kann. 

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Zugänglichkeit der Veranstaltung

Durch inklusive und diversitätssensible Programmgestaltung (z.B. mehrsprachig, kindgerecht oder barrierefrei) werden verschiedene Zielgruppen angesprochen und aktiv zur Teilnahme an der Veranstaltung eingeladen.

Viele Menschen haben sich 2020 kreative Formate ausgedacht, die auch in Zeiten von Corona Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen, unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und Begegnungen schaffen. 1:1 CONCERTS© organisiert eine ca. 10-minütige wortlose eins-zu-eins Begegnung zwischen Musiker*in und Hörer*in an unterschiedlichen Spielorten. Auch KulturSendung organisiert Live-Acts im sehr kleinen privaten Rahmen. Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes hat 10 kreative Projekte in einer Gesprächsreihe vorgestellt, die während Corona entstanden sind. Darunter das Hamburger #keinerkommt Festival, virtuelle Museumsrundgänge und einiges mehr. 

In der Veranstaltungsorganisation sensibel für Mehrsprachigkeit zu sein ist leichter, wenn das eigene Organisationsteam selbst mehrsprachig arbeitet. In der Veranstaltungskommunikation können Veranstaltungsflyer und Infomaterialien in mehreren Sprachen eingesetzt werden. Auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte selbst sollten zudem Orientierungs- und Leitsysteme mehrsprachig gestaltet werden. Für manche Veranstaltungsaktivitäten ist es sinnvoll, Simultanübersetzer*innen und Dolmetscher*innen anzufragen, während auf anderen Veranstaltungen eher gedruckte Materialien einen Mehrwert schaffen können. Wenn auf einer Veranstaltung sowieso zentrale Anlaufstellen für Fragen der Besucher*innen eingeplant sind, können diese Stellen auch auf die Mehrsprachigkeit des Publikums vorbereitet sein. 

Das Interkulturelle Forum in Hamburg wurde 2003 von Organisator*innen interkultureller Festivals und Kulturinstitutionen gegründet. Zum Netzwerk des Interkulturellen Forums zählen Vereine, Kulturhäuser und Festivals, die gute Beispiele für umgesetzte kulturelle Vielfalt auf Veranstaltungen sind.

Stadtkultur Hamburg setzt sich für eine „generationsoffene, milieuübergreifende und inklusive“ Stadtteilkultur Hamburgs ein und zählt eine umfangreiche Liste an Mitgliedern. Unter den Mitgliedern sind Kulturzentren, Initiativen und Künstler*innen, die Diversität leben und vor Ort fördern. 

Auf internationalen Veranstaltungen können Dolmetscher*innen sinnvoll eingesetzt werden, vor allem wenn nicht alle Programmpunkte z.B. auf Englisch abgehalten werden können oder es Teil des Veranstaltungskonzepts ist, Mehrsprachigkeit und Interkulturalität zu leben. So kann allen die Teilhabe ermöglicht werden.  

Zur Vorbereitung sollten Veranstalter*innen klären, ob simultan oder konsekutiv gedolmetscht werden soll und z.B. wie viele Dolmetscher*innen gebraucht werden und welche technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. In einem Angebot sollte neben Honorar(en) auch vereinbart werden, wie z.B. die Aufzeichnungen verwertet werden dürfen. 

Die Berufsbezeichnung als Dolmetscher*in ist nicht geschützt. Dagegen weist ein akademischer Grad wie „Diplom-Dolmetscher“ auf die fachliche Qualifikation hin. 

Es gibt unterschiedliche Systeme, Menschen mit Hörschädigung Kommunikationshilfen bereitzustellen. Veranstalter*innen tragen für den Abbau von kommunikativen Barrieren im kulturellen Bereich eine besondere Verantwortung, da hier Menschen noch keinen festen Rechtsanspruch auf die Übernahme von Dolmetscherkosten haben.  

Es gibt Dolmetscher*innen für Gebärdensprache und sog. Schriftdolmetscher*innen. Je nach den Gegebenheiten vor Ort sollten sich Veranstalter*innen beraten lassen, um eine effektive Lösung zu finden. Beim Schriftdolmetschen wird gesprochener Text in Schriftsprache übersetzt, sodass der Text z.B. auf einer Leinwand mitgelesen werden kann. Es gibt auch Dolmetscher*innen, die mit Spracherkennungssoftware arbeiten und im Prinzip das Gesagte nachsprechen, sodass geschriebener Text live mitgelesen werden kann. 

Eltern mit Kleinkindern sollten in der Veranstaltungsorganisation explizit mitgedacht werden. Die folgende Liste ist nicht vollständig, bietet aber einige Anknüpfungspunkte für die Planung: 

  • Wie familienfreundlich soll die Veranstaltung sein? Welchen Stellenwert sollen Kinder als Veranstaltungsgäste einnehmen? 
  • Gibt es Programmpunkte, die sich ausschließlich an Kinder richten und die auch so beworben werden?  
  • Welche Altersgruppen können ohne Probleme an der Veranstaltung teilnehmen und für welche Altersgruppen (z.B. Kleinkinder) sollte die Teilnahme vorbereitet werden?
  • Bestehen für Kinder besondere Risiken auf dem Veranstaltungsgelände wie z.B. die Lautstärke der Musik oder Zigaretten- und Drogenkonsum? 
  • Wie sicher ist das Veranstaltungsgelände im Allgemeinen? Wo sind physische Risiken für Kinder? 
  • Kann für Kinder effektiver Gehörschutz (kostenfrei) bereitgestellt werden? 
  • Ist die Veranstaltungsstätte barrierefrei mit einem Kinderwagen zugänglich? Gibt es Plätze, an denen Kinderwägen sicher abgestellt werden können? 
  • Können Spielräume oder „Zonen“ eingerichtet werden, in denen sich Eltern mit ihren Kindern zurückziehen können? Gibt es Räume, um Kinder zu stillen? 
  • Besteht die Möglichkeit (kostenfreie) Kinderbetreuung im Rahmen der Veranstaltung anzubieten? 
  • Können Eltern ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter kostenfrei mit auf die Veranstaltung nehmen? Welcher Ticketpreis gilt für Jugendliche? 
  • Wie zugänglich sind Wickelmöglichkeiten sowohl für Mütter als auch für Väter? 
  • Gibt es gute Sitzgelegenheiten, um gemeinsam mit Kindern zu essen? 
  • Für den Fall, dass Kinder auf dem Veranstaltungsgelände verloren gehen: Wie geht ihr als Veranstaltungsorganisation damit um? 

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. ist ein Zusammenschluss aus über 60 Fachverbänden und Kulturakteur*innen, die sich gemeinsam dafür einsetzen, dass junge Menschen Zugang zu kultureller Bildung erhalten und aktiv an Gesellschaft teilhaben können. Unter den Mitgliedern sind viele Expert*innen, die angefragt werden können, sobald Kinder und Jugendliche in den Fokus einer Veranstaltung rücken sollen. 

Eigentlich werden Zielgruppen in der Veranstaltungsplanung vor allem über das Programm definiert, z.B. als Fans eines bestimmten Musikstils oder einer Sportart. Für eine sozial nachhaltige Veranstaltung ist es wichtig, dabei auch aktiv Menschen aus marginalisierten Gruppen in den jeweiligen Zielgruppen mitzudenken, ihnen den Zugang zur Veranstaltung zu ermöglichen und Barrieren abzubauen.  

Vorab mit den lokalen Interessenvertretungen von Randgruppen zu sprechen ermöglicht die Ansprache von Menschen, die häufig nicht angemessen in der Veranstaltungsplanung bedacht werden. An dieser Stelle sind erste Ansprechpartner*innen von Verbänden und Vereinen ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt: 

Neben der Zusammenarbeit mit Organisationen zur aktiven Einbindung von Menschen, die tendenziell nicht in der Veranstaltungsplanung bedacht werden, können weitere Maßnahmen dazu beitragen, dass alle “Fans” und am Programm interessierte Menschen auf die Veranstaltung aufmerksam werden und an ihr teilnehmen können. Dies kann über die Gestaltung des Ticketpreises und die Nutzung von diversen Kommunikationskanälen geschehen. Mehr Infos hierzu findet ihr in den Exkursen “Gestaffelte Ticketmodelle”, “Pay What You Want”, “Tickets für Menschen mit geringem Einkommen” und “Medienpartner*innen & Pressearbeit”.  

Jede Veranstaltung spricht unterschiedliche Zielgruppen an, die von ihrer thematischen Ausrichtung und anderen Faktoren abhängen. Bei der Identifikation der Zielgruppen und ihrer Bedürfnisse ist es wichtig, marginalisierte Gruppen mitzudenken und zu inkludieren, Barrieren für grundsätzlich interessierte Besucher*innen abzubauen oder aktiv die Zielgruppe zu erweitern. Mit einer besonders nachhaltigen Ausrichtung einer Veranstaltung geht es einher, aktiv Barrieren abzubauen, die die Teilnahme von Menschen verhindern, die im öffentlichen Raum Diskriminierung erfahren wie z.B. Menschen mit Behinderungen, obdachlose Menschen, oder Menschen mit unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründen.

Hier ein paar beispielhafte Projekte, die marginalisierte Gruppen aktiv ansprechen:

  • Die Initiative Barrierefrei Feiern, ein Zusammenschluss von „Kulturschaffenden, Musikfreaks und Freund:innen mit und ohne Behinderung“, berät die Veranstaltungs- und Musikbranche zum Thema Barrierefreiheit.
  • Das KLAPPE AUF! Kurzfilmfestival hat sich darauf spezialisiert, alle vorgeführten Filme vollständig mit Audiodeskription, Untertiteln, Gebärden- und Schriftdolmetscher*innen vorzuführen. Mehr dazu findet ihr auch in den Fallbeispielen in unserer Tatenbank!
  • Der Verein StrassenBLUES setzt sich mit kreativen Aktionen und Veranstaltungen für Obdachlose ein.
  • Bei „Hamburg für Frauen“ handelt es sich um ein Onlineportal, auf dem Projekte zusammengetragen wurden, die geflüchtete Frauen unterstützen.
  • Der Verein Rap for Refugees e.V. macht Projekte, in denen vor allem junge Menschen aus prekären Lebenssituationen ermutigt werden, sich persönlich weiterzuentwickeln.
  • Jedes Jahr finden in Hamburg die Lesbisch Schwulen Filmtage bzw. das International Queer Film Festival statt.
  • Der peeng e.V. veranstaltet seit 25 Jahren ein interkulturelles Festival.
  • Der Verein Oll Inklusive ist ein Aktivitätsnetzwerk für Menschen 60+, die ins aktuelle Geschehen eingebunden werden.

Wenn im Veranstaltungsteam selbst keine Expertise zur Einbindung unterschiedlicher Gruppen in das Veranstaltungsprogramm oder als Publikum vorhanden ist, ist es notwendig, Vertreter*innen dieser in die Planung miteinzubeziehen oder Expertise von außen einzuholen.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Gesundheit & Sicherheit

Besucher:innen und Mitwirkende werden vor Umwelteinflüssen und Extremwetterereignissen geschützt.

Mit dem Klimawandel wird es zunehmend Extremwetterereignisse in Hamburg geben, d.h. im Sommer gibt es mehr Hitzewellen, und auf der anderen Seite können starke Regenfälle zunehmen. Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, und vor allem ihre Besucher*innen, sind diesen Wetterereignissen schutzlos ausgesetzt.  

Zunehmend stellen Veranstalter*innen deshalb eine kostenlose Trinkwasserversorgung für Gäste zur Verfügung. Auf der Veranstaltungsfläche sollten zudem genügend Schattenplätze vorhanden sein und die Besucher*innen sollten darauf hingewiesen werden, dass sie Sonnenschutz mitbringen. Meteorolog*innen können bereits vier bis fünf Tage im Voraus Aussagen zum Wetter machen. Daher lohnt es sich, Wetterberichte und Wetterwarnungen zu verfolgen und an Besucher*innen der Veranstaltung weiterzugeben.  

Negative Auswirkungen des Klimawandels auf Großveranstaltungen zu minimieren, ist die zentrale Herausforderung des Projekts “Klimaanpassungen auf Großveranstaltungen“. Hierfür haben Organisierende des 37. Deutschen Evangelischen Kirchentages Dortmund in den vergangenen Jahren Maßnahmen entwickelt und diese während der Durchführung des Dortmunder Kirchentages im Juni 2019 praktisch erprobt. Auf der Website https://klimaangepasst.de/ findet ihr die ausführlichen Maßnahmen zur Klimaanpassung, die ihr auch auf eurer Veranstaltung umsetzen könnt.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Soziale Aspekte & Inklusion: Gesundheit & Sicherheit

Es werden Präventionsmaßnahmen umgesetzt, um sexualisierte Gewalt zu verhindern.

Safe Night e.V. ist eine Initiative Hamburger Clubs, die Awareness-Teams einsetzen, um sexualisierter Gewalt im Nachtleben vorzubeugen und Betroffene direkt vor Ort zu unterstützen.  

Während an der Tür Gäste, die sich gewaltvoll verhalten, abgewiesen oder rausgeschmissen werden, wird sich in vielen Clubs bisher nicht um diejenigen gekümmert, die Gewalterfahrungen machen. Sog. Awareness-Teams sorgen dafür, dass Betroffene die Unterstützung bekommen, die in dem Moment wirklich hilft – sei es einen physischen Rückzugsort zu schaffen oder das Taxi nach Hause zu organisieren. Safe Night schult zudem Mitarbeiter*innen z. B. zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei Fällen mit K.O.-Tropfen. In diesem Artikel gibt eine der Mitgründer*innen von Safe Night – Navina Nicke – Einblicke in ihr Engagement.

Die Kampagne „Luisa ist hier!“ wurde 2016 vom Münsteraner Frauen-Notruf initiiert. Die Idee der Kampagne ist es, dass Betroffene sexueller Belästigung im Club z.B. das Barpersonal niedrigschwellig um Hilfe bitten können, indem sie fragen: „Ist Luisa da?“. Das Personal ist geschult darin, mit dem in der Frage vermittelten Code umzugehen und kann die betroffene Person unterstützen. Hintergrundinformationen der Kampagne sind in dem dazugehörigen Wikipedia-Artikel zu finden. 

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei: